Rubrik Tipps für Ihr Kind

Gewalt an bzw. Misshandlung von Kindern und Jugendlichen – Teil 2

Auch in WingTsun-Schulen kann ein wichtiger Beitrag geleistet werden, um geeignete Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu unterstützen.

Der Bereich der Gewaltprävention teilt sich in drei Bereiche:

1.) Primäre (erstrangige) Prävention
grundlegende vorbeugende Maßnahmen wie z.B.:
– Anleitung zu gewaltfreier Erziehung bei Risikogruppen
– Schaffen von kinderfreundlichen gesellschaftlichen Strukturen
– Frühzeitige Kurse für Gewaltprävention für Kinder bereits in Kindergärten und Schulen
– Zusammenarbeit von EWTO und den WT-Schulen mit den Präventionsräten der Länder

2.) Sekundäre (zweitrangige) Prävention
Früherkennung/frühes Einschreiten und damit Verhindern einer Eskalation z.B.:
– Krisenintervention
– kurzzeitige Fremdunterbringung

3.) Tertiäre (drittrangige) Prävention
Verhindern einer Wiederholung wie z.B.:
– Formen der sozialpädagogischen Familienhilfe
– Therapie oder langfristige Fremdunterbringung.

Der Schutz von Kindern vor jeder Form von Gewalt innerhalb und außerhalb ihrer Familien muss im Erziehungsalltag oberstes Gebot sein. Die Stärkung elterlicher Kompetenz ist Aufgabe aller, die beruflich mit Kindern, Jugendlichen und Familien befasst sind, denn Gewalt in der Familie ist oft lediglich die Folge erzieherischer Hilflosigkeit.

Angesichts der meist familiären Bedingtheit von Misshandlung sind wichtige Hilfeangebote auch auf die Familie ausgelegt. Dazu gehören Hilfen zur Erziehung des Jugendamtes wie (Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft), Familientherapie und Beratungsstellen wie beispielsweise die Kinderschutzzentren.

Was tun bei einem Verdacht?

Greifen Sie zum Schutz des Kindes ein, aber nicht überstürzt oder voreilig! Das könnte fatale Folgen haben. Ermitteln Sie nicht selbst, sondern schalten Sie Fachleute von Beratungsstellen, Kinderschutzdiensten oder Jugendämtern ein, notfalls auch vorerst anonym. Dort ist man nicht zur Anzeige verpflichtet. Die Polizei allerdings muss handeln und eine Strafanzeige lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Eine Anzeige bei der Polizei schließt natürlich die Hilfe anderer Einrichtungen nicht aus und gewährleistet ebenfalls eine schnelle und professionelle Hilfe.

Und wenn ein Missbrauch an einem Kind aufgedeckt wurde, lassen Sie das Kind nicht „allein im Regen stehen“, auch wenn Sie sich selbst sehr ohnmächtig fühlen. Mehr als alles andere braucht das Kind jetzt Geborgenheit und ganz viel Liebe und einen Platz, an dem es jederzeit reden kann, wenn es möchte, aber nicht reden muss!

Was können wir als WingTsun-Schule tun?

Grundsätzliches zum Verhalten gegenüber Kindern im Unterricht:
– Nehmen Sie ihre Vorbildwirkung als Lehrer auf Kinder und Jugendliche jederzeit bewusst wahr und tragen Sie diese besondere Verantwortung mit Sorgfalt.
– Achten Sie im Unterricht insbesondere auf die körperliche, psychische und sexuelle Integrität der Kinder und Jugendlichen. Nehmen Sie Schamgefühle ernst.
– Treten Sie immer für das Selbstbestimmungsrecht der Kinder ein. Es gilt der Grundsatz „mein Körper gehört mir“.
– Pflegen Sie einen natürlichen, sorgfältigen Umgang mit den Ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Verzichten Sie nicht auf alle Körperkontakte, aber achten Sie auf die Grenzen.
– Wenn heikle Berührungen aufgrund des Trainings notwendig sind – z.B. beim Vorzeigen einer Technik – sprechen Sie solche Situationen an. Fragen Sie das Kind, ob es OK. ist, wenn Sie diese Technik an ihm zeigen.
– Zeigen Sie den Kindern und Jugendlichen gegenseitiges Hilfestehen. Legen Sie offen, wenn Sie selber Hilfestellungen geben. Übernehmen Sie in Situationen, die zu gefährlich sind oder zu Verletzungen führen würden.
– Wertschätzung ist unabdingbar für eine gute Trainingsbeziehung. Aber achten Sie auf Ihre Beziehungswünsche zu den Ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Falls Sie von zu weit gehenden Wünschen bedrängt werden, suchen Sie das Gespräch mit einer Fachperson. Sprechen Sie diese Wünsche nicht bei Ihrer „Lieblingssportlerin“, Ihrem „Lieblingssportler“ an. Damit sind sexuelle Beziehungen zu einer Schülerin, zu einem Schüler gemeint.
– Setzen Sie sich mit der Thematik sexueller Übergriffe, mit Grenzen und Grenzverletzungen auseinander. So gewinnen Sie an Sicherheit, was erlaubt und was zu vermeiden ist.
– Pflegen Sie mit den Eltern Ihrer Schützlinge ein offenes Verhältnis. Erklären Sie, wie Sie mit heiklen Situationen umgehen und was Sie zum Schutz der Ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen tun. Elternabende zur Vorbereitung von Trainingslagern und ähnlichen Situationen eignen sich dafür besonders gut.

– Setzen Sie sich aktiv für Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen in Ihrer WT-Schule ein. Kinderschutzmassnahmen sollten zum ethischen Standard jeder Sportschule gehören.

Leider richten sich die meisten Präventionsmaßnahmen „an den Täter“ nur wenige orientieren sich am Opfer. Die Angebote für Selbstbehauptung und Selbstverteidigung können dazu beitragen, dass Kinder selbstsicherer werden, denn nur wenn das Opfer lernt, die Opferrolle zu verlassen, kann es lernen, sich gegen (erneute) Übergriffe zu wehren.

Die WingTsun-Schulen der EWTO bieten daher ein auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen abgestimmtes Gewaltpräventionsprogramm an. Dieses Programm wird bereits von vielen WT-Schulen erfolgreich an Schulen und in Kindergärten im gesamten Bundesgebiet angeboten. Dieses Programm enthält die folgenden Unterrichtsinhalte:

  • Traditionelle Form und Bewegungslehre
  • Wie entstehen Konflikte?
  • Begriffsklärung: „Was ist Selbstbehauptung, was ist Selbstverteidigung?”
  • Das typische Opfer und das Verlassen der Opferrolle
  • Sensibilisierungsübungen und Intuition
  • Verbale Konfliktbewältigung
  • Strategien und Verhaltensweisen vor und in Gefahrensituationen
  • Konzentrations- und Entspannungsübungen
  • Grundlagen des Notwehrrechts
  • Rollenspiele: Erkennen von Situationen, die Angst machen und lernen, welche Lösungen möglich sind.
  • Theoretische Ausführungen über die Auswirkungen von Rauschmitteln
  • u.v.m.

Erfährt das Lehrpersonal einer WT-Schule von einer Gewalttat oder wird direkt von einem/einer Schüler/in angesprochen, so wird der betroffene Schulleiter, Lehrer oder Ausbilder folgendes berücksichtigen:

– Er/Sie wird sich die Zeit für ein ungestörtes Gespräch nehmen, um in einem „geschützten Raum“ als Gesprächspartner zur Verfügung zu stehen.
– Er/Sie wird seine Aufmerksamkeit zu 100% auf das Zuhören richten.
– Er/Sie wird dabei die betroffene Person nicht anfassen, aber deren Emotionen anerkennen.
– Er/Sie wird dabei nichts in Frage stellen, keine Schul zu weisen und vor allem keine Ratschläge erteilen.
– Er/Sie wird seine/ihre eigenen Grenzen kennen und ggf. auf Fachkräfte verweisen.

Wo bekomme ich professionelle Hilfe?

Weiterhin gibt es bei diesen Stellen auch Angebote für Eltern, die misshandeln oder befürchten zu misshandeln (beispielsweise Erziehungsberatung, Jugendämter, Selbsthilfegruppen von Eltern, Krisentelefone).
Für Opfer von Misshandlung gibt es spezielle Angebote wie beispielsweise Mädchenhäuser, therapeutische Angebote etc. Hilfe bekommen Opfer, wie auch Täter und Angehörige, bundesweit am Krisentelefon unter der kostenfreien Rufnummer:

Telefon: 0800-111 0 444

Quellen zum Thema:
http://www.schotterblume.de
http://www.familienhandbuch.de
http://www.buendnis-fuer-kinder.de
http://www.hamburg.de
http://www.gesundheitberlin.de
http://www.opfer-gegen-gewalt.de
http://www.baspo.admin.ch
http://www.elternimnetz.de
http://www.friedenspaedagogik.de

Text. Sifu Thorsten de Vries, 2. TG WingTsun

Opferschutz und häusliche Gewalt – Teil 3

30.08.2005

Dieser Teil über Opferschutz soll einige wichtige Informationen über den behördlichen Umgang mit häuslicher Gewalt geben. Denn viele wissen nicht, dass vorläufiger Schutz gewährleistet werden kann, selbst wenn gerichtliche Maßnahmen (noch) nicht greifen.

Es sollte inzwischen allgemein bekannt sein, dass die meisten Gewaltdelikte nicht auf der Straße, sondern in den heimischen vier Wänden stattfinden. Die Zahl der sexualisierten Gewaltfälle ist sehr hoch. Nicht nur die Häufigkeit der Fälle erschreckt, sondern manchmal auch der Umgang der Justiz mit Sexualstraftätern. Die Kinder- und Opferhilfe „Augen auf“ e.V. berichtet von milden Urteilen, die ein weiterer Schlag ins Gesicht für die Opfer sind. So erhielt z.B. ein Mann aus Weilheim im Sommer 2000 wegen Missbrauchs an mehreren Kindern 19 Monate zur Bewährung, damit er seine Pensionsansprüche nicht verliert. Ein 25-jähriger Vergewaltiger, der ein 13-jähriges Mädchen geschwängert hatte, kam im März 2001 nur mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon. Im Mai 2001 erhielt ein 40-jähriger Notarzt wegen einer Vergewaltigung an einer durch Medikamente betäubten 28-jährigen Studentin 18 Monate zur Bewährung, so der Verein „Augen auf“. Auch wenn diese Urteile demotivierend auf die juristische Auseinandersetzung wirken, so gibt es zumindest im Falle häuslicher Gewalt eine Reihe von behördlichen Maßnahmen, die vorläufigen Schutz versprechen und der betroffenen Frau (oder auch dem betroffenen Kind) Luft verschaffen, sich an professionelle Hilfe zu wenden.
Es gibt bundesweit Fraueneinrichtungen und zudem geschulte Polizistinnen bzw. gemischte Teams bei der Polizei, die sich der Opfer sexueller Gewalt annehmen und sie betreuen.
Nach der Bund-Länder-Arbeitsgruppe („Rahmenbedingungen für polizeiliche/gerichtliche Schutzmaßnahmen bei häuslicher Gewalt“ vom 18.06.2002) stehen den betroffenen Frauen eine Reihe Maßnahmen zur Verfügung, die die Polizei zu ihrem Schutz unternehmen kann. Sie sind durchdacht und sollten gegebenenfalls eingefordert werden, falls die Behörden nicht konsequent genug reagieren.
Sobald die Polizei in Verdachtsmomenten häuslicher Gewalt verständigt wird bzw. es Hinweise darauf gibt, muss sie ein Strafverfahren einleiten. Dabei ist es unerheblich, ob die betroffene Frau (oder auch das betroffene Kind) Anzeige erstattet oder nicht. Entscheidend ist ein Anfangsverdacht, den die Polizei im Falle einer Gefahrenbeseitigung (auch in nicht gravierend erscheinenden Situationen) vor Ort äußert. Sie ist zudem zur Beweissicherung und Dokumentation verpflichtet. Das schließt z.B. eine behutsame Befragung der Kinder und Nachbarn mit ein.

Mit der Novellierung des Gewaltschutzgesetzes aus dem Jahre 2002 (siehe auch die WTW-Online-Artikel über Stalking) soll der polizeiliche Wohnungsverweis berücksichtigen, dass die betroffene Frau aufgrund ihrer psychischen Situation nicht immer in der Lage ist, juristische und persönliche Konsequenzen aus ihrer Situation zu ziehen. Der Zeitfaktor spielt hier eine große Rolle, um Abstand und Ruhe vom gewalttätigen Mann zu bekommen. Erst in einem zweiten Schritt kann der Kontakt mit dem Frauennotruf bzw. eine Beratung erfolgen. Das Gericht hat im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes die Möglichkeit, mit einem Wohnungs- bzw. Platzverweis eine zivilrechtliche Schutzanordnung zu treffen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe schreibt hierzu: „Schutzanordnungen müssen den vielfältigen Gefährdungs- und Bedrohungssituationen der jeweiligen Frau in ausreichendem Maße Rechnung tragen. So sind insbesondere die verschiedenen Orte und Gelegenheiten, an denen sich die Frau außerhalb der Wohnung aufhält (z.B. Arbeitsplatz, Kindergarten, Einkauf, Freizeit), zu berücksichtigen und ggf. in die Kontakt- und Näherungsverbote einzubeziehen.“ Das muss von der Polizei regelmäßig überprüft werden.
In diesem Zusammenhang ist mir in Berlin die Arbeit einer polizeilichen Arbeitsgruppe bekannt, die bei betroffenen Frauen auch einmal (unauffällig) bei ihrem Arbeitsplatz vorbeischaut. Weiterhin sieht die Neufassung des §1361b Abs. 2 BGB vor, dass der verletzten oder bedrohten Person „in der Regel“ die gesamte Wohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen ist, so die Arbeitsgruppe. Entscheidend ist aber die selbstbestimmte Auswahl der Betroffenen von Schutzangeboten.
Dabei müssen finanzielle Schäden im Vorfeld minimiert werden. Im Falle eines Frauenhausaufenthalts können Leistungen des Bundessozialhilfegesetzes auf den Plan gerufen werden. „Auch wenn diese Kosten einen angemessenen Umfang überschreiten, müssen sie nach geltendem Recht so lange übernommen werden, wie der Hilfesuchenden eine Senkung nicht möglich oder zuzumuten ist.“, so die Arbeitsgruppe.
Sind Kinder betroffen, so greifen die Schutznormen des Kindschaftsrechts. „Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes durch eine solche missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge gefährdet, so hat das Familiengericht die zur Abwehr der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen (§ 1666 BGB)“ schreibt die Arbeitsgruppe. Das gilt auch für psychische Gewalt, wenn z.B. das Kind die väterliche Gewalt an der Mutter miterleben muss.
Die behördlichen Maßnahmen im Falle von Kindern ähneln ansonsten denen bei betroffenen Frauen. Näheres soll in einem der nächsten WTW-Artikel beleuchtet werden.

Fazit

Es stehen eine Reihe behördlicher Maßnahmen zur Verfügung, um häusliche Gewaltsituationen zu entschärfen. Das Wissen darüber kann den Schritt dazu erleichtern, aus gewalttätigen Beziehungen auszusteigen.
Auch eine WT-Schule hat Möglichkeiten, Hilfestellungen gegen häusliche Gewalt zu geben. Ich rate deshalb jeder WT-Schule, mit dem lokalen Frauenhaus in Kontakt zu treten und nach Möglichkeit Angebote für Selbstbehauptungskurse zu machen.
Diese sollten in (personeller) Zusammenarbeit mit der Einrichtung stattfinden und gut vor- und nachbereitet werden.

Wer in diesem Zusammenhang bzw. über Gewalt an Mädchen und Frauen mehr erfahren möchte, der/dem rate ich zu den entsprechenden Seminaren von Sabine Mackrodt und Emmanuel Keller (BlitzDefence-Frauen-Ausbilder/innen-Seminare).

Der Autor ist kein Jurist. Alle o.g. Angaben erfolgen ohne juristische Gewähr.

Text: Oliver C. Pfannenstiel (3. TG)

Umgang mit Konflikten – Teil 1

31.07.2005

Es ist schwer, eine eindeutige Definition für den Begriff „Konflikt“ zu finden. Wichtig ist aber in jedem Fall zu erkennen, dass nicht jeder Konflikt zu einer Eskalation führt. Konflikte können im Ernstfall eskalieren, aber auch durch Konfliktlösungsstrategien verhindert werden.


Konflikte sind integraler Bestandteil
jeglichen Zusammenlebens. 

 Konflikt, im Lateinischen „confligere“, bedeutet soviel wie aneinander geraten und/oder kämpfen. Das Entstehen eines Konfliktes ist meist die Folge von wahrgenommenen Differenzen, die gegenseitig im Widerspruch stehen und eine Lösung erfordern. Damit ein Konflikt entstehen kann, stehen sich mindestens zwei verschiedene Ansichten oder Interessen unvereinbar gegenüber.

Dies ist möglich:

– innerhalb und zwischen Personen Seelische, Beziehungs-, Weltanschauungs-, Kultur-, Interessen-Konflikte
– innerhalb und zwischen Gruppen, Unternehmen, Organisationen Beziehungs-, Weltanschauungs-, Kultur-, Interessen-Konflikte
– innerhalb und zwischen Gesellschaften und Staaten Weltanschauungs-, Kultur-, Interessen-Konflikte
– zwischen einzelnen Personen und diesen Zusammenschlüssen.

Konflikte können innerhalb einer Person (intrapersonal), zwischen zwei Personen (interpersonal) und zwischen Gruppen von Personen (intergruppal) stattfinden.

Das Entstehen eines Konfliktes hat unterschiedliche Auslöser. Wir unterscheiden:

Interessenkonflikte
Interessenkonflikte können als Konflikte um materielle Ressourcen verstanden werden. Mittel, wie z.b. Nahrungsmittel, Bodenschätze, Spielzeug, Raum, Geld, aber auch Macht oder Ansehen, werden oft als begrenzt angesehen und sind nicht nur Auslöser für Konflikte zwischen Kindern oder zwischen Erwachsenen, sondern auch zwischen Volksgruppen und Nationen.

Bedürfniskonflikte
Bedürfniskonflikte beziehen sich eher oder vorwiegend auf immaterielle Wünsche, wie z.B. das Bedürfnis nach Ruhe, nach Gemeinsamkeit oder nach Gesprächsmöglichkeiten.

Wertkonflikte
Wertkonflikte beziehen sich zwar auch auf immaterielle Wünsche und Zielvorstellungen, haben aber nicht individuelle Bedürfnisse, sondern kollektive Normen, Maßstäbe sowie Bewertungen konkurrierender gesellschaftlicher Aufgaben und Ziele zum Gegenstand.

Identitätskonflikte
Identitätskonflikte können auf der kollektiven Ebene gewissermaßen als Steigerung von Wertkonflikten verstanden werden: Hier geht es nicht nur um einzelne gegensätzliche Wertvorstellungen, sondern um die Gesamtheit der Wertvorstellungen und des damit verbundenen Selbstbildes von Personen oder Gruppen, die von anderen Personen oder Gruppen infrage gestellt oder deren Geltung und Realisierbarkeit streitig gemacht werden.

Ideologische, Weltanschauungs- und Glaubenskonflikte Diese Konflikte können als spezielle Form von Identitätskonflikten verstanden werden. Sie dienen der Funktionalisierung der Glaubens- oder Weltanschauungsunterschiede durch Machteliten für Herrschaftszwecke oder/und zur Aufrechterhaltung sozialer Privilegien.

Wertschätzungs- bzw. Bewertungskonflikte
Wertschätzungs- bzw. Bewertungskonflikte bedeuten, dass einzelnen Personen, Teams oder Gruppen fachliche und/oder soziale Kompetenz abgesprochen wird, die zur Erreichung vorgegebener oder gemeinsam definierter Ziele notwendig war. Oder erbrachte Leistungen werden von Vorgesetzten oder Kollegen nicht wertgeschätzt.

Unterschiedliche Wahrnehmungen oder Meinungen
Unterschiedliche Wahrnehmungen oder Meinungen darüber, was vorhanden oder geschehen ist, führen häufig zu Alltagskonflikten, weil sich Menschen oft nicht bewusst machen, dass ihre Wahrnehmungen subjektiv und verzerrt sein können.

Konflikteskalation nach Friedrich Glasl

Der aus Österreich stammende Universitätsdozent Dr. Friedrich Glasl, ausgebildeter Politik- und Wirtschaftswissenschaftler, ist selbst Konfliktberater und verfügt über langjährige Erfahrungen als Organisationsberater und Konfliktmanagementtrainer in den Niederlanden, Deutschland, Österreich und anderen Ländern.

Konflikte sind integraler Bestandteil jeglichen Zusammenlebens. Da Konflikte häufig als Kampfsituationen wahrgenommen werden, entfaltet sich leicht eine innere Konfliktdynamik, die eine friedliche, konstruktive und gewaltfreie Regelung nicht mehr möglich macht. Dabei ist die Einstellung, dass der eigene Gewinn nur durch den Verlust des Gegners zu erzielen sei (so genanntes Nullsummenspiel) weit verbreitet. Untersuchungen über das Verhalten von Menschen in Konfliktsituationen haben gezeigt, dass eine Mehrheit der Versuchspersonen dazu neigt, den eigenen Vorteil durch immer intensiveren Einsatz oder striktes Beharren auf der eigenen Position wahrzunehmen und dies selbst dort, wo sich Misserfolge abzuzeichnen beginnen. Dieses Verhaltensmuster wird begleitet durch eine fortschreitende Einschränkung der Wahrnehmungs- und Entscheidungsfähigkeit.

„Konflikte beeinträchtigen unsere Wahrnehmungsfähigkeit und unser Denk- und Vorstellungsleben so sehr“, schreibt der Konfliktforscher Friedrich Glasl, „dass wir im Laufe der Ereignisse die Dinge in uns und um uns herum nicht mehr richtig sehen. Es ist so, als würde sich unser Auge immer mehr trüben; unsere Sicht auf uns und die gegnerischen Menschen im Konflikt, auf die Probleme und Geschehnisse wird geschmälert, verzerrt und völlig einseitig. Unser Denk- und Vorstellungsleben folgt Zwängen, deren wir uns nicht hinreichend bewusst sind.“

Friedrich Glasl hat vor dem Hintergrund langjähriger wissenschaftlicher und pädagogisch-praktischer Erfahrungen neun „idealtypische“ Stufen der Konflikteskalation herausgearbeitet. Sie sind hilfreich, um Konflikte besser verstehen und analysieren zu können sowie um Auswege aus der Konfliktdynamik zu entwickeln.

1. Ebene (Win-Win) (In der ersten Ebene können beide Konfliktparteien noch gewinnen)

Stufe 1: Spannung
Konflikte beginnen mit Spannungen, z.B. gelegentliches Aufeinanderprallen von Meinungen. Es ist alltäglich und wird nicht als Beginn eines Konflikts wahrgenommen. Wenn daraus doch ein Konflikt entsteht, werden die Meinungen fundamentaler. Der Konflikt könnte tiefere Ursachen haben.

Stufe 2: Debatte
Ab hier überlegen sich die Konfliktpartner Strategien, um den Anderen von seinen Argumenten zu überzeugen.
Meinungsverschiedenheiten führen zu einem Streit. Man will den Anderen unter Druck setzen.

Stufe 3: Taten statt Worte
Die Konfliktpartner erhöhen den Druck auf den Anderen, um sich oder seine Meinung durchzusetzen. Gespräche werden z.B. abgebrochen. Es findet keine Kommunikation mehr statt und der Konflikt verschärft sich schneller.

2. Ebene (Win-Lose) (In der zweiten Ebene verliert eine Partei, während die andere gewinnt)

Stufe 4: Koalitionen
Der Konflikt verschärft sich dadurch, dass man Sympathisanten für seine Sache sucht. Da man sich im Recht glaubt, kann man den Gegner denunzieren. Es geht nicht mehr um die Sache, sondern darum, den Konflikt zu gewinnen, damit der Gegner verliert.

Stufe 5: Gesichtsverlust
Der Gegner soll in seiner Identität vernichtet werden durch alle möglichen Unterstellungen oder ähnlichem. Hier ist der Vertrauensverlust vollständig. Gesichtsverlust bedeutet in diesem Sinne Verlust der moralischen Glaubwürdigkeit.

Stufe 6: Drohstrategien
Mit Drohungen versuchen die Konfliktparteien, die Situation absolut zu kontrollieren. Sie soll die eigene Macht veranschaulichen. Man droht z.B. mit einer Forderung (die Wertsachen herzugeben), die durch eine Sanktion („Sonst steche ich Dich ab!“) verschärft und durch das Sanktionspotential (Messer zeigen) untermauert wird. Hier entscheiden die Proportionen über die Glaubwürdigkeit der Drohung.

3. Ebene (Lose-Lose) (In der dritten Ebene verlieren beide Parteien)

Stufe 7: Begrenzte Vernichtung
Hier soll dem Gegner mit allen Tricks empfindlich geschadet werden. Der Gegner wird nicht mehr als Mensch wahrgenommen. Ab hier wird ein begrenzter eigener Schaden schon als Gewinn angesehen, sollte der des Gegners größer sein.

Stufe 8: Zersplitterung
Der Gegner soll mit Vernichtungsaktionen zerstört werden.

Stufe 9: Gemeinsam in den Abgrund
Ab hier kalkuliert man die eigene Vernichtung mit ein, um den Gegner zu besiegen.

Konflikte können konstruktiv oder destruktiv verlaufen

1. Das Adjektiv konstruktiv steht für aufbauend und unterstützend, wird aber auch im Sinne von ordnend und förderlich verwendet. Der Begriff Konstruktion (von lat.: con = zusammen, struere = bauen) bezeichnet allgemein einen Aufbau, auch eine Berechnung oder Erfindung.

2. Destruktivität (von niederreißen oder zerstören) beschreibt die zerstörerische Eigenschaft von Dingen bzw. zerstörerische Geisteshaltung oder Verhalten von Menschen und ist das Gegenteil von Konstruktivität. Man spricht auch von destruktiv sein. Die Bezeichnung „destruktiv“ wird dabei ähnlich oder als Steigerung von „negativ“ benutzt.

Destruktive Konflikte haben die Tendenz sich auszubreiten. Der ursprüngliche Konfliktanlass kann seine Bedeutung verloren haben oder in Vergessenheit geraten sein, so kann zum Beispiel das Konfliktverhalten des Gegenübers ein neuer Konfliktanlass sein. Destruktive Konflikte können unter anderem, Sachschäden und Körperverletzungen zur Folge haben. Weiterhin z.B. Gefühle verletzen und sie vermindern die Fähigkeit der Konfliktparteien, zukünftige Konflikte zu lösen.

Im Gegensatz dazu stehen konstruktive Konflikte. Sie berücksichtigen die Interessen aller Konfliktparteien, stärken die Beziehungen zwischen den Konfliktparteien und verbessern die zukünftige Lösung eventueller Konflikte.

Das Problem der Konflikteskalation liegt darin, dass mit jeder Eskalationsstufe ganze Kategorien von Handlungsmöglichkeiten aufgegeben werden und das eigene Verhalten sowie das des Gegners immer weiter eingeengt werden.
Konflikteskalation ist gefährlich, weil …

– Konflikte außer Kontrolle geraten können;
– immer weniger Handlungsalternativen zur Verfügung stehen;
– Gewalt als Handlungsmöglichkeit zunehmend einbezogen und angewandt wird;
– nicht mehr gemeinsame Lösungen, sondern Sieg oder Niederlage des Gegners im Vordergrund stehen;
– eine Personifizierung des Konfliktes stattfindet;
– Emotionen die Überhand gewinnen;
– Zerstörung und Vernichtung zum eigentlichen Handlungsziel werden.

Es geht also darum, einer Konflikteskalation Stufen der Deeskalation gegenüberzustellen. Antworten und Handlungsmöglichkeiten auf jeder Stufe zu finden, die Gewalt begrenzen oder ganz ausschließen sowie auf Kooperation und Verhandlungslösungen abzielen.
(Quellnachweis: www.friedenspaedagogik.de)

Text: Anja Wolf

Die Umsetzung der vier Kampfprinzipien und Kraftsätze vom Körperlichen ins Verbale

31.08.2005

Großmeister Kernspecht gibt Vorschläge und Anwendungsbeispiele für die Umsetzung der körperlichen Kraft- und Kampfprinzipien des WingTsun auf der sprachlichen Ebene.

1. Satz: Ist der Weg frei, geh vor!
Körperlich: Wir schieben unsere Arme vor, um Kontakt mit den angreifenden Armen des Aggressors aufzunehmen.

Verbal: Wir antworten dem Aggressor und schicken eine freundlich- selbstsichere Entgegnung an seine Adresse.

2. Satz: Ist der Weg versperrt, bleib kleben!
Körperlich: Wenn wir ihn nicht erreichen, weil wir auf seine größere Kraft treffen, ziehen wir unsere Arme nicht zurück, sondern bleiben „kleben“.

Verbal: Wenn unsere Antwort die Aggression nicht entschärfen kann, halten wir Sprachkontakt, damit die Situation nicht ins Körperliche eskaliert.

3. Satz: Ist die Kraft des Gegners zu groß, gib nach!
Körperlich: Wenn die Kraft des Angreifers unsere an einem Punkt übersteigt, geben wir nach, drücken uns von ihm weg und weichen ihm dadurch aus.

Verbal: Wenn seine Aggression andauert oder wächst, geben wir ihm einfach Recht, entschuldigen uns überschwenglich, aber auf keinen Fall ironisch:
„Sie haben völlig Recht, das war absolut idiotisch von mir, meine Mutter sagt auch immer: Fridolin, glotz die Leute nicht so an!“

Oder wir weichen aus, so dass sein Angriff ins Leere geht. Aber wir beantworten seine Beleidigung nicht mit einer Retourkutsche.

Wir gehen nicht gegen seine Beschimpfung an, denn im WT gehen wir nie gegen den Angriff des Gegners an. wir sind niemals gegen etwas, denn es lässt uns verkrampfen und erstarren, macht uns fixiert und bindet uns an den anderen. Wir blocken ihn nicht verbal, sondern lassen den verbalen Angriff einfach ins Leere gehen, indem wir ihn ignorieren, so tun, als ob er etwas Nettes gesagt hätte, oder indem wir eine paradoxe Antwort geben, die aber auch gar nichts mit seinem Spruch zu tun hat: „Haben Sie gewusst, dass die Bulgaren den Kopf schütteln, wenn sie Ja meinen?“
Mit der paradoxen Antwort erreichen wir den Zweck, den ich in „Angriff ist die beste Verteidigung“ mit dem Ankerwort („Deine Mutter, wann hat die Geburtstag?“) beabsichtigte: Wir haben den Kontrahenten verwirrt, sein Verstand muss nun Sinn in die Unsinnsfrage bringen und ist voll beschäftigt, da jeweils nur ein Gedanke zur Zeit gedacht werden kann. Diese Zeit und Verwirrung nutzen wir, um uns umzudrehen und ihn stehen zu lassen.

4. Satz:
Körperlich: Wenn der Gegner (sich) zurückzieht, folge!

Verbal: Wenn der Gegner sich zurückzieht, weil er den Mut verloren oder vielleicht nur geblufft hat, können wir (wenn wir denn unbedingt wollen) nachsetzen und folgen, um vollends zum Gewinner zu werden.

DIE UMSETZUNG DER VIER KRAFTSÄTZE

1. Satz von der Kraft:
Körperlich: Befreie Dich von Deiner eigenen Kraft, indem Du Dich (z.B. durch das Üben der Siu-Nim-Tau-Form) entspannen lernst, die sog. Antagonisten ausschalten übst.

Mental:
Befreie Dich von neurotischem, zwanghaften Denken und Sprechen.
Befreie Dich von der Herrschaft der (linken) verbalisierenden Gehirnhälfte.
Befreie Deine Sinne von Dumpfheit.
Befreie Dich von Deinem übermächtigen Ego, erkenne Dich als Teil des Universums, in das Du am Ende Deines Menschenlebens zurückkehren wirst.

2. Satz von der Kraft:
Körperlich: Befreie Dich von der Kraft des Gegners.

Mental: Wenn Du Dich von Deinem Ego befreit hast, kann die verbale Aggression Dich weder provozieren, noch können Worte Dich in lähmende Angst versetzen.
Lass Dich nicht von der schlechten Laune des anderen anstecken, denn sonst gewinnt er Macht über Dich.
Lasse seine Worte nicht in Dich eindringen.
Überhöre seine Bemerkung, denn: „Sticks and stones will break my bones, but words can never hurt me.“ („Stock und Stein bricht mein Bein, aber Worte vom Wicht verletzen mich nicht.“)
Lasse Dich nicht darauf ein, auf kleinste Sticheleien zu reagieren. Ehe Du Dich versiehst, steckst Du mitten in einem handfesten Streit, weil ein Wort das andere nach sich zieht. Den Worten folgt der Gedanke und auf den Gedanken die Tat. Lohnt sich das Ganze? Nimm die Feindseligkeit nicht persönlich. Es hat nichts mit Dir zu tun. Gewinne Distanz, so dass die Aggression Dir nicht unter die Haut geht. Benutze dazu Atem-Techniken und Autosuggestion.

3. Satz von der Kraft:
Körperlich: Verwende die Kraft des Gegners zu Deinem Vorteil. Lasse Dich durch seinen Angriff in Sicherheit drücken.

Mental: Wenn Dein Gegner droht: „Verpiss dich oder ich mach dich fertig!“, dann gehe doch einfach weg.
Wenn er sich aufbläst und wichtig macht: „Der Platz ist besetzt, hau ab!“ dann bedanke Dich: „Vielen Dank für den guten Rat, ich bin zum ersten Mal hier.“ Mehr Energie und Zeit kannst Du gar nicht sparen bzw. gewinnen

4. Satz von der Kraft:
Körperlich: Ergänze die Kraft des Gegners durch Deine eigene Kraft.

Mental: Wenn der andere Dich beschimpft: „Kannst du nicht aufpassen, du Trottel!“, dann gib ihm nicht nur Recht, sondern haue selbstanklagend in dieselbe Kerbe und jammere theatralisch:
„Sie haben ja so Recht, ich bin ja sooo ungeschickt. Alles misslingt mir. Was ich anfasse, geht schief. Ich bin nur eine Belastung für meine Mitmenschen.“ Ich habe es schon erlebt, dass der andere plötzlich umschwenkt und mich in Schutz vor mir selbst nahm und knurrte: „Na ja, so schlimm ist es ja auch wieder nicht. Pass nächstes Mal besser auf.“

Achtung:

Mache Dir dabei bewusst, dass Du umso überzeugender auftreten kannst, je mehr Du Dich auf Deine körperlichen Selbstverteidigungsfähigkeiten verlassen kannst, denn nur der Starke darf sich schwach darstellen, nur der Kampfbereite täuscht Kampfunfähigkeit vor.
Daraus folgt, dass ein schwächerer Mann oder die meisten Frauen, die es mit einem körperlich stärkeren Gegner zu tun haben, eine in vielen Punkten völlig entgegengesetzte Strategie der Stärke (!) verfolgen müssen.

All diese Ausweichmanöver, die den Angriff ins Leere laufen oder den Gegner verwirrt und verstört zurücklassen, setzt Du dann ein, wenn der andere für vernünftige Argumente nicht erreichbar ist oder Du keine Zeit oder Lust hast, Dir von ihm Lebenszeit, gute Laune und Energie stehlen zu lassen.

Kommentar des Freiherrn von Knigge:

„Werde nie hitzig oder grob gegen Deine Feinde, weder in Gesprächen noch in Schriften; und wenn böser Wille und Leidenschaft, wie es mehrenteils geschieht, bei ihnen im Spiel ist, so lasse Dich auf keine Art von Explikation (= Erklärung) ein …“

Keith R. Kernspecht

Anmerkung: Dass diese Vermeidungsmethoden nicht in allen Fällen eingesetzt werden können, dass sie z.B. kaum gedacht sind für Polizeibeamte, Türsteher usw. (die aufgrund ihrer Rolle ihren Respekt schützen müssen, um am nächsten Tag nicht noch mehr Ärger zu bekommen) versteht sich von selbst. Ebenfalls sind viele dieser (z.T. Selbst-)Deeskalations-Methoden nicht für solche Personen geeignet, die tatsächlich an geringem Selbstwertgefühl leiden.
Wer sich stark genug dafür fühlt, kann ja mal bewusst damit spielen und experimentieren. Von Euren Erfahrungen würde ich gerne lesen und – mit Eurem Einverständnis – berichten!

10 Tipps für ihr Kind

10 Tipps: So schützen Sie Ihr Kind vor Gewalt

Die Kids WingTsun-Verhaltensregeln für Kinder und Eltern erhöhen die Sicherheit.

Kinder sind erwachsenen Angreifern körperlich immer unterlegen. Deshalb werden in den 500 Kids-WingTsun-Schulen in Deutschland, Österreich und der Schweiz Verhaltensregeln unterrichtet,
die die Sicherheit der Kinder erhöhen.

10 Kids-WingTsun-Tipps für den sicheren Schulweg:
 

1. Gemeinsam den Schulweg abgehen
Der kürzeste Weg muss nicht der sicherste sein. Kinder sollten Wege mit vielen Passanten nutzen, die sie im Notfall ansprechen können. Gehen Sie den Weg mit Ihrem Kind gemeinsam ab, zeigen Sie ihm Orte, beispielsweise Geschäfte, wo Ihr Kind im Notfall immer jemanden ansprechen kann. Ihrem Kind muss klar sein: Ich darf diesen Weg nie verlassen und muss zügig nach Hause gehen.

2. Gruppen bilden
Sprechen Sie sich mit anderen Eltern ab, damit kein Kind den Schulweg allein gehen muss. Wichtig: Alle Eltern müssen dies mit ihren Kindern besprechen und ihnen klar machen, dass die Gruppe nie jemanden zurücklässt.

3. Distanz zu Fremden halten
Üben Sie mit Ihrem Kind Rollenspiele, idealerweise mit einem anderen Erwachsenen, der Ihr Kind beispielsweise in ein Gespräch verwickeln möchte oder versucht, es ins Auto zu locken. Fragt ein Erwachsener nach dem Weg, muss Ihr Kind weitergehen und darf nur eine Antwort geben: „Ich bin ein Kind, fragen Sie einen Erwachsenen!“

4. Geheimnisse verbieten
Kinder lieben Geheimnisse. Genau das versuchen Täter auszunutzen. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es keine Geheimnisse gibt, die Mama und Papa nicht wissen dürfen, egal was ein anderer Erwachsener sagt.

5. Namen auf Schulranzen vermeiden
Schreiben Sie den Namen und die Adresse Ihres Kindes niemals von außen auf den Schulranzen, sondern bringen Sie innen ein Schild an.

6. Codewort vereinbaren
Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind ein Codewort, für den Fall, dass Sie es nicht wie besprochen von einem Treffpunkt abholen können. Egal, ob Arbeitskollege oder Nachbar – nur wenn die Person das richtige Codewort nennt, steigt Ihr Kind zu ihr ins Auto.

7. Schreien üben
Sagen Sie Ihrem Kind nicht nur, dass es im Notfall um Hilfe schreien soll, üben Sie es auch gemeinsam.

8. Passanten einbinden
Üben Sie mit Ihrem Kind und einigen Bekannten, wie man gezielt Passanten um Hilfe bittet. Ihr Kind muss lernen, Einzelpersonen gezielt anzusprechen:
„Sie dort in der roten Jacke, bitte helfen Sie mir. Dieser Mann verfolgt mich, ich habe Angst…“

9. Rechte und Regeln erklären
Erklären Sie Ihrem Kind, was andere Erwachsene dürfen und was nicht. Besonders bei bekannten Personen, wie beispielsweise Nachbarn, sind viele Kinder zu vertrauensvoll. Stellen Sie klare Regeln für Ihr Kind auf, von denen es keine Ausnahmen gibt und üben Sie jede Regel als Rollenspiel.

10. Holen Sie sich Unterstützung
Eltern müssen Regeln für ihre Kinder aufstellen. Diese persönlich mit den Kleinen zu üben, ist oft schwer,
denn Mama und Papa sind eben keine Fremden. Bitten Sie daher einen Bekannten, den Ihr Kind nicht kennt, bei einem Rollenspiel mitzuwirken oder wenden Sie sich an einen Kids-WingTsun-Fachtrainer. Goldene Regel bei allen Rollenspielen: Die Kinder müssen immer wissen, dass es sich um ein Spiel handelt und dürfen dabei nie Angst bekommen.